In der ersten Stufe sind neben der Ablegung der Ausbildereignungsprüfung Seminarmodule in den Bereichen „Fachliche Qualifikation“, „Kommunikation und Führung in der Ausbildung“ sowie „Methoden der Ausbildung“ in einem Gesamtumfang von insgesamt 72 Stunden nachzuweisen. Die Seminarmodule sollen dabei auf die speziellen Anforderungen von jungen Menschen ausgerichtet sein.
Nach Vorlage der entsprechenden Zertifikate/Bescheinigungen und Anerkennung durch das IHK-Anerkennungsgremium wird das Zertifikat „Ausbilder mit Zusatzqualifikation / Ausbilderin mit Zusatzqualifikation“ vergeben. Eine gesonderte Prüfung ist nicht abzulegen.