In der dritten Stufe ist neben den Zertifikaten der Stufen 1 und 2 die Teilnahme an weiteren Seminarmodulen in den Bereichen „Kommunikation und Führung in der Ausbildung“, „Methoden der Ausbildung“ sowie „Projektmanagement“ erforderlich. Der Gesamtumfang beträt insgesamt 136 Stunden.
Die Seminarmodule sollen dabei auf den Umgang mit konfliktbeladenen Ausbildungssituationen ausgerichtet sein. Nach Anerkennung der entsprechenden Zertifikate/Bescheinigungen kann die Teilnahme an der Prüfung erfolgen. Hierbei ist eine schriftliche Dokumentation über eine komplexe berufspädagogische Problemstellung aus dem beruflichen/betrieblichen Umfeld des Teilnehmers zu erstellen (Umfang: ca. 50 Stunden). Der Inhalt der Dokumentation ist dem Prüfungsausschuss in Form einer zwanzigminütigen Präsentation vorzustellen. Im Anschluss erfolgt ein Fachgespräch von 40 Minuten.
Wer alle drei Stufen der Ausbilder-Akademie durchlaufen hat und die abschließende Prüfung zum/zur Ausbildungsexperten/Ausbildungsexpertin bestanden hat, erlangt zusätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung in NRW und vielen weiteren Bundesländern, z. B. für den Bereich Pädagogik (Erfüllung der Voraussetzungen für die Studienberechtigung - 400 Std. Unterricht + Prüfung nach §§ 53/54 BBiG).